Standardinformationen Pauschalreiseverträge
NEUE REGELN BEI PAUSCHALREISEN
Die Richtlinie (EU) 2015/2302 ersetzt die alte Richtlinie 90/314/EWG. In Italien wurde die Richtlinie durch das gesetzesvertretende Dekret vom 21. Mai 2018, Nr. 62 umgesetzt und findet für alle Verträge Anwendung, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen werden.
Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich über:
Inbegriffen sind auch jene die online angeboten, verkauft oder vermittelt wurden.
Von der Regelung ausgeschlossen sind:
Ab dem 1. Juli 2018 wird nun eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Elementen (Beförderung, Unterkunft, Autovermietung, andere Reiseleitungen, die nicht wesensmäßig Bestandteil der Beförderung, Unterkunft, Autovermietung sind) für den Zweck derselben Reise, wenn wenigsten eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, als Pauschalreise bezeichnet:
a) Diese Leistungen werden von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt.
b) Diese Leistungen werden unabhängig davon, ob separate Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden,
STANDARDINFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Bike Hike SRL, Geschäftsführer Emmanuel Sebastiano Maggi, via Mons. Annibale De Leo, 19, 72019, San Vito dei Normanni (BR), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Bike & Hike SRL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Bike & Hike.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32015L2302
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/06/06/18G00086/sg
Die Richtlinie (EU) 2015/2302 ersetzt die alte Richtlinie 90/314/EWG. In Italien wurde die Richtlinie durch das gesetzesvertretende Dekret vom 21. Mai 2018, Nr. 62 umgesetzt und findet für alle Verträge Anwendung, die ab dem 1. Juli 2018 geschlossen werden.
Der Anwendungsbereich der Regelung erstreckt sich über:
- alle Pauschalreisen, die Reisenden von Unternehmern zum Verkauf angeboten oder verkauft werden, und
- verbundene Reiseleistungen, die Reisenden von Unternehmern vermittelt werden.
Inbegriffen sind auch jene die online angeboten, verkauft oder vermittelt wurden.
Von der Regelung ausgeschlossen sind:
- einzelne Reiseleistungen;
- Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die weniger als 24 Stunden dauern, es sei denn, es ist eine Übernachtung inbegriffen;
- Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, die gelegentlich und ohne Gewinnabsicht und nur einer begrenzten Gruppe von Reisenden angeboten oder vermittelt werden;
- Reiseleistungen, die auf der Grundlage einer allgemeinen Vereinbarung für die Organisation von Geschäftsreisen erworben werden.
Ab dem 1. Juli 2018 wird nun eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Elementen (Beförderung, Unterkunft, Autovermietung, andere Reiseleitungen, die nicht wesensmäßig Bestandteil der Beförderung, Unterkunft, Autovermietung sind) für den Zweck derselben Reise, wenn wenigsten eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist, als Pauschalreise bezeichnet:
a) Diese Leistungen werden von einem Unternehmer auf Wunsch oder entsprechend einer Auswahl des Reisenden vor Abschluss eines einzigen Vertrags über sämtliche Leistungen zusammengestellt.
b) Diese Leistungen werden unabhängig davon, ob separate Verträge mit den jeweiligen Erbringern der Reiseleistungen geschlossen werden,
- entweder in einer einzigen Vertriebsstelle erworben und vor Zustimmung des Reisenden zur Zahlung ausgewählt,
- zu einem Pauschal- oder Gesamtpreis angeboten, verkauft oder in Rechnung gestellt,
- unter der Bezeichnung „Pauschalreise” oder einer ähnlichen Bezeichnung beworben oder verkauft,
- nach Abschluss eines Vertrags, in dem der Unternehmer den Reisenden dazu berechtigt, eine Auswahl unter verschiedenen Arten von Reiseleistungen zu treffen, zusammengestellt, oder
- von einzelnen Unternehmern über verbundene Online-Buchungsverfahren erworben, bei denen der Name des Reisenden, Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse von dem Unternehmer, mit dem der erste Vertrag geschlossen wurde, an einen oder mehrere andere Unternehmer übermittelt werden und ein Vertrag mit Letztgenannten spätestens 24 Stunden nach Bestätigung der Buchung der ersten Reiseleistung abgeschlossen wird.
STANDARDINFORMATIONSBLATT FÜR PAUSCHALREISEVERTRÄGE
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Bike Hike SRL, Geschäftsführer Emmanuel Sebastiano Maggi, via Mons. Annibale De Leo, 19, 72019, San Vito dei Normanni (BR), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Bike & Hike SRL über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Bike & Hike.
Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Bike & Hike SRL hat eine Insolvenzabsicherung mit UnipolSai Assicurazioni im Sinne des Art. 99 der Verbrauchsordnung (D.Lgs. n. 206/2005), Polizze n. 1/72076/319/157513672 für die Berufshaftpflichtversicherung biz zum Maximalbetrag von EUR 2.066.000,00 abgeschlossen. Die Reisenden können UnipolSai Assicurazioni unter der Anschrift Via Stalingrado, 45 40128 Bologna, Tel.: +39 051 5076111 - Fax: +39 051 375349 - Mail Pec: unipolsaiassicurazioni@pec.unipol.it kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Bike & Hike SRL verweigert werden.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=celex:32015L2302
http://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2018/06/06/18G00086/sg